01.
SCHWANGERSCHAFTSDRITTEL
(11+0 SSW – 13+6 SSW)
Die Ersttrimester-Diagnostik ist eine umfassende Untersuchung, die angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse – mehrere Bestandteile beinhalten kann:
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Beurteilung der körperlichen Entwicklung des Fetus (qualifizierte Feinultraschalluntersuchung / früher Fehlbildungsausschluss). Bereits im I. Schwangerschaftsdrittel können viele schwere Fehlbildungen – insbesondere des Kopfes und des Gehirns, der Arme und Beine, Spaltbildungen der Bauchwand und Wirbelsäule, Zwerchfelldefekte und der Harnblase entdeckt oder weitgehend ausgeschlossen werden. Des Weiteren kann bereits ein Teil der schweren Herzfehler durch einen frühzeitigen Herzultraschall werden.
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Berechnung des Risikos für Chromosomenstörungen (Nackentransparenzmessung mit Bestimmung der Plazentahormone ß-HCG und PAPP -A)
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Cell-free DNA Test (Nicht invasiver Pränatal-Test NIPT)
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Berechnung des Risikos für eine Schwangerschaftsvergiftung (Präeklampsie-Screening mit Bestimmung des Placenta Growth Factor PlGF)
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02.
SCHWANGERSCHAFTSDRITTEL
(20 SSW – 24 SSW)
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Die weiterführende Ultraschalluntersuchung im II. Trimenon beinhaltet die Beurteilung der zeitgerechten fetalen Entwicklung, der Organmorphologie incl. des fetalen Herzens (fetale Echokardiographie), der Fruchtwassermenge, der Morphologie und des Sitzes der Plazenta (Mutterkuchen) sowie eine dopplersonographische Untersuchung der mütterlichen und fetalen Gefäße. Der optimale Untersuchungszeitpunkt für die Untersuchung liegt zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche.


03.
SCHWANGERSCHAFTSDRITTEL
(ca. 30. SSW)
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Die Untersuchung im letzten Schwangerschaftsdrittel dient in erster Linie der Kontrolle des kindlichen Wachstums. Durch die Bestimmung der Fruchtwassermenge und die Untersuchung mütterlicher und kindlicher Gefäße (Dopplersonographie) kann die Versorgung des Feten durch die Plazenta beurteilt werden
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Einige Fehlanlagen von Organen können unter Umständen erst in diesem fortgeschrittenen Schwangerschaftsalter erkannt werden. Hierzu gehören Herzscheidewanddefekte, Harnabflussstörungen und Gerhirnfehlbildungen. Durch die vorgeburtliche Kenntnis dieser Störungen kann das geburtshilfliche Management vor und nach der Geburt optimiert werden.

FETAL ECHOKARDIOGRAPHIE
(= Herzultraschall)



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Die fetale Echokardiographie dient der vorgeburtlichen Erkennung von angeborenen Fehlbildungen des Herzens und ist Bestandteil der differenzierten Organdiagnostik in der 20.-23. SSW. Herzfehler zählen zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen und eine frühzeitige Diagnosestellung ermöglicht es, die weitere Überwachung der Schwangerschaft, Geburt und anschließende Versorgung optimal zu organisieren.
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Zusammen mit dem Universitätsklinikum Gießen/Marburg können betroffene Paare umfassend und interdisziplinär untersuchen und das Neugeborene einer bestmöglichen Versorgung zu zuführen.
DIAGNOSTISCHE PUNKTIONEN
Bei auffälligen Befunden kann es sinnvoll sein die Genetik des ungeborenen Kindes zu untersuchen. Zum Ausschluss einer Erbkrankheit bzw. zur Diagnostik einer genetischen Ursache für kindliche Auffälligkeiten stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung. In unserer Praxis bieten wir folgende Untersuchungsmöglichkeiten an:
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Chorionzottenbiopsie (Gewebeentnahme aus dem Mutterkuchen). Diese frühe Methode kann ab vollendeter 10. SSW angewendet werden. Dabei handelt es sich um die transvaginale Entnahme von Plazentagewebe. Im Vergleich zur abdominellen Punktion der Plazenta stellt die transvaginale Methode eine deutlich geringere körperliche Belastung für die Mutter während des Eingriffes dar.
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Amniozentese (Entnahme von Fruchtwasser). Diese Methode wird meist erst ab Vollendung der 14. SSW (15+0SSW) angewendet. Hierbei geht man mit einer dünnen Nadel durch den Bauch der Mutter in die Fruchtblase.
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Da generell alle invasiven Eingriffe mit einem Risiko vergesellschaftet sind, wird das Für und Wider einer solchen Diagnostik in einem ärztlichen Aufklärungsgespräch ausführlich besprochen. In unserer Praxis führen wir regelmäßig invasive Diagnostiken und nur nach strenger Indikationsstellung durch.